Mantelverordnung wird am 1.8. verbindlich

neue Rahmenbedingungen

Die hybride Kooperationsveranstaltung von   BIT Ingenieure und Schneider - Ihr Wegbereiter Öhringen faszinierte etwa 40 Bauexperten. Jan Herrmann, IBE Bretzfeld erzählte von den 23 Jahren, die für die Entwicklung der Mantelverordnung notwendig waren.

Vier Abschnitte umfasst die Mantelverordnung: Ersatzbaustoffverfassung, Neufassung Bundes-Bodenschutz- und AltlastenVO, Deponieverordnung, GewerbeabfallVO. Eine bundesländer übergreifende Sprache wird damit eingeführt.

Die Bauabläufe verändern sich nicht. "Ein Damm bleibt ein Damm, eine Verfüllung bleibt eine Verfüllung."
Die Bezeichnungen der Stoffe verändern sich. Die Eingruppierung der Materialien wird mit einem anderen Untersuchungsverfahren durchgeführt. (Säulen-Eluat bisher 1:10 NEU ab 1.8. 1:2) Damit verändern sich die Grenzwerte. Alle Prozesse und Stoffströme müssen mit der neuen Regelung überprüft werden. Handling, Verwaltung, Dokumentation und Auflagen der neuen Verordnung verursachen Mehraufwand. Dieser muss transparent und fair dargestellt und begründet werden.

Wir treten in eine neue Welt ein.

Wir treten in eine neue Welt ein.

Jan Herrmann Geschäftsführer und Inhaber IBE Bretzfeld
gemeinsame Veranstaltung

gemeinsame Veranstaltung

Markus Kircher, Standortleiter Schneider Öhringen und Gernot Mörgenthaler, BIT Ingenieure Öhringen luden Jan Herrmann, Eigentümer des IBE Bretzfeld zum Vortrag ein.

Doppel-Deklaration

Doppel-Deklaration

Die bisher klassifizierten Stoffe sind ab dem 1.8. neu zu bewerten. Bereits seit 2021 ist die neuen Rahmenbedingung veröffentlicht, eine zusätzliche Übergangszeiten ist nicht in Aussicht.

Die Experten erwarten eine ein- bis zweijährige Veränderung des Alltags. Eine Erleichterung der Abläufe wird nach dieser Umstellung erwartet.

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